Faktencheck

Stadtbüchereien

Stadtspiegel Ausgabe 11/20 vom 18. Nov. 2020 (Seite 3) // Die Zukunft der Stadtbüchereien

BGM Winkler erklärt: (…) Eine Mehrheit des Magistrats hatte im Frühjahr festgelegt, daß der Posten der Büchereileitung sechs Monate unbesetzt bleiben soll. (…) Der Magistrat hatte im Frühjahr dennoch eine Wiederbesetzungssprerre beschlossen und seitdem wird über dieses Thema gestritten.

Fakt ist:

daß der Bürgermeister als Personaldezernent die Abläufe einer Wiederbesetzung einer Stelle sehr gut kennt. Nicht die Ausschreibungen unterlagen einer Sperre, sondern die Wiederbesetzung. Diese Sperre war eine reine Selbstverpflichtung und hätte vom zuständigen Dezernenten BGM Winkler nicht zwingend angewandt werden müssen. So geschieht es auch regelmäßig bei der Kinderbetreuung. Um rechtzeitig die Stellen tatsächlich wiederbesetzen zu können, hätte er die 1. Stelle bereits im Oktober 2019 ausschreiben müssen und auch können. Die im März 2020 freigewordene Stelle ist aber bis heute nicht wiederbesetzt. Eine Information, weshalb Herr Winkler eine Wiederbesetzung der Stelle blockiert, liegt uns leider nicht vor. Auch die 2. Stelle (Leitung der Büchereien) ist erst jetzt ausgeschrieben worden. Für eine Besetzung selbst bei Einhaltung einer Sperre ist dies zu spät. Aufgekommen ist das Thema überhaupt erst, weil Bürgermeister Winkler im Oktober 2019 eigenmächtig ohne Magistratsbeschluss verfügt hatte, die Stellen überhaupt nicht wieder besetzen zu wollen – auch nicht nach einer möglichen Sperre.