Faktencheck Kläranlage

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Bürgerinitiative Kläranlage Mörfelden-Walldorf

Blickpunkt DKP Ausg. 600 12/2020 (Seite 2) // Die hohen Belastungen nicht mehr akzeptieren

(…) und die Einwohner dürfen sich auf eine Rekorderhöhung der Abwassergebühren freuen. (…) Abwassergebühren von ca. 5,-€ und mehr je Kubikmeter

Fakt ist:

Der Hessenrekord liegt bei 6,66 je m³, viele Kommunen weisen Gebühren deutlich über 4 €, etliche auch über 5 € auf. Von „rekordhaltenden“ Gebühren ist die Kalkulation der Stadtwerke also deutlich entfernt. Tatsächlich müssen die Gebühren sukzessive gesteigert werden – die Planung sieht für 2022/2023 eine Gebühr von 3,43 €, für 2024/2025 eine Gebühr von 4,06 € und in den Jahren 2026 / 2027 mit 4,33 € vor. In den Folgejahren wird sie dann wieder kontinuierlich fallen. Die immer wieder getätigte Aussage vom angeblichen Hessenrekord ist und bleibt falsch!

Es scheint naheliegend, Abwassergebühren der Kommunen zu vergleichen. Dies ist aber aus vielerlei Gründen nur sehr bedingt seriös.

In die Kalkulation der Abwassergebühren für Mörfelden-Walldorf fließt eine zukunftsfähige Kläranlage, die dann über eine moderne 4. Reinigungsstufe zum Schutz der Umwelt und des Trinkwassers verfügt. Mörfelden-Walldorf gehört zu den ersten, die dieses hohe Reinigungslevel erfüllt. Wird dieser Level gesetzlich gefordert und alle Kläranlagen in Hessen müssen nachgerüstet werden, werden auch dort die Abwassergebühren entsprechend steigen.

Ein weiterer Grund für die mangelnde Vergleichbarkeit der Abwassergebühren ist die örtliche Gegebenheit bezüglich ihrer Topographie. Mörfelden-Walldorf liegt in einem ebenen Gelände ohne Gefälle. Das Abwasser muss also aus dem gesamten Stadtgebiet zur Kläranlage aufwändig gepumpt werden. Dies ist ein Kostenfaktor, der in Kommunen mit natürlichem Gefälle nicht anfällt.

Niedrige Abwassergebühren zeugen nicht zwangsläufig von gutem Wirtschaften.  In vielen Kommunen –so lange Zeit auch in Mörfelden-Walldorf – wurden und werden Gebühren künstlich niedrig gehalten, indem zu wenig in die Kläranlagen und das gesamte Abwassersystem investiert wird.  Diese Variante hat den Haken, dass der Sanierungsstau eines Tages abzuarbeiten ist und den Gebührenzahler dann um so mehr belastet. Dies wurde in Mörfelden-Walldorf endlich erkannt und es investiert nun in die Infrastruktur.

In Mörfelden-Walldorf besteht die Besonderheit, dass heute noch immer ein Teil der Kredite des letzten Kläranlagenumbaus von Anfang der 90er Jahre abgezahlt werden müssen.

Um die Gebühren damals niedrig halten zu können, wurden extrem lange, ungewöhnliche Abschreibungslaufzeiten hinterlegt. Diese überschreiten die realistische Lebenserwartung der Anlagentechnik deutlich. Das „auf-zukünftige-Generationen-Schieben“ damals sorgt für steigende Gebühren heute.

Selbstverständlich werden bei der aktuellen Sanierung und Erweiterung der Kläranlage die Abschreibungsfristen realistisch gewählt, damit künftige Generationen nicht für unsere heutige Kläranlage zahlen müssen.

Stadtspiegel Ausgabe 11/20 18. Nov 2020 (Seite 7) // Kläranlagensanierung: Projekt braucht neue Grundlage

Winkler: (…) Selbst mit einer kleineren Kläranlage haben wir noch Spielraum bei der Stadtentwicklung. Denn aktuell läuft die Anlage mit 42.000 Einwohnerwerten. Wenn an der Überdimensionierung festgehalten wird besteht die große Gefahr, daß die Anlage zukünftig unterlastig betrieben werden muß.

Fakt ist:

dass die Kläranlage entgegen Bürgermeister Winklers Aussage heute schon eine Bemessungsgröße von 48.000 Einwohnerwerten (EW) hat, siehe auch Daten zur Kläranlage auf der städtischen Webseite. Die Aussage, die Anlage laufe aktuell auf 42.000 EW ist falsch. Die faktische Schmutzmenge, die in den letzten Jahren auf der Kläranlage tatsächlich behandelt wurde, entsprach einer Bemessungsgröße von 51.000 EW bis zu 57.000 EW. Würde man die Anlage also nun mit 50.000 EW planen hätte zur Folge, dass die Anlage bereits bei Inbetriebnahme überlastet wäre. Herr Winkler lässt zudem Wachstumsprognosen außer Acht. Nicht nur ein neues Baugebiet würde eine zusätzliche Last verursachen –  auch die von ihm massiv betriebene Innenverdichtung der Wohngebiete hat denselben Effekt.

Weitere Details hier: https://www.fw-mw.de/wp-content/uploads/2020/11/Erster-Stadtrat-klaert-auf.pdf

Dreieichzeitung Nr. 45 Ausgabe H/677 04.11.2020 // Grüne attestieren Versagen

Winkler: „Gefragt ist eine kritische Überprüfung der bisherigen Planungen und eine gründliche Kostenkontrolle“ Entsprechende Anträge, die auf eine Prüfung durch ein externes und neutrales Planungsbüro abzielten (…), seien aber an der ablehnenden Haltung der Koalition SPD, Freie Wähler FDP gescheitert

Fakt ist:

2017 wurden die Ingenieurleistungen unter Aufsicht durch einen Fachanwalt für Vergaberecht ausgeschrieben. Teil der Bewerbungen war, die damals aktuelle Planung zu überarbeiten und Vorschläge zu machen. Das sehr langjährig beschäftigte Büro HIFU war dabei unterlegen. Damit hatte ein bis dahin völlig  externes und neutrales Büro die Ausschreibung gewonnen. Im Rahmen des Akteneinsichtsausschusses wurde die viel diskutierte und in Frage gestellte Bemessung der Kläranlage von drei Büros überprüft: Das langjährig beauftragte Büro HIFU, das aktuelle Büro Schmidt-Bregas und das unabhängige externe Büro DAR waren zu dem gleichen Ergebnis gekommen, dass die Bemessung mit 56.000 Einwohnerwerten gut und richtig gewählt ist.

Dreieichzeitung Nr. 45 Ausgabe H/677 04.11.2020 // Kläranlage: CDU greift Ziegler an

„Im Übrigen gibt es laut Höflein noch eine wichtige Unklarheit. Wenn die Bemessungsgrenze einer Kläranlage über 50.000 Einwohnerwerten liege, müsse man weitere Auflagen in Kauf nehmen.“

Fakt ist:

Hier werden zwei verschiedene Werte durcheinander geworfen. Für die regulierenden Auflagen der Aufsichtsbehörden ist die Ausbaugröße entscheidend, nicht die Bemessungsgröße. Diese Ausbaugröße ist bewusst bei 49.400 Einwohnerwerten erklärt und liegt damit – in Absprache mit dem Regierungspräsidium – bei unter 50.000 Einwohnerwerten. Es werden damit bei einer Reduzierung keine geringeren Auflagen erreicht.