Faktencheck

Baugebiet „Im See“

Pressemitteilung des BGM „Für eine Bebauung der Kleingärten „Im See“ fehlt die planungsrechtliche Grundlage“ 17.11.2020

BGM Winkler erklärt: „Für mich kommt eine Bebauung nicht in Frage,…“

 

Fakt ist,

dass auch für einen Erhalt der Kleingärten „Im See“ die planungsrechtliche Grundlage fehlt. Auch die aktuelle Nutzung als Schrebergärten stellt eine Form der Bebauung dar.

Die Kleingärten befinden sich auf einem Gebiet, das planungsrechtlich nicht erschlossen ist. Daraus folgt, dass die derzeitige Nutzung als Schreber- und Kleingärten nicht legal ist. Nach einem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes darf in einem derartigen Fall eine solche Nutzung auch nicht geduldet werden.

Um die Kleingärten zu retten, muß man sie zunächst einmal legalisieren. Um diese legalisieren zu können müsste man eben genau diese Machbarkeitsstudie durchführen um beurteilen zu können, was planungsrechtlich möglich ist. Das richtig vom BGM beschriebene Problem der Anbindung an die Bundesstraße B44 stellt eines der größten Probleme auch für eine legale Nutzung der Kleingärten dar.